Vermittlungsbedingungen

Die Abwicklung und Verantwortung für "Partytickets.de - Ticketshop" liegt bei Partytickets.de.





Sehr geehrter Kunde,


die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Firma Partytickets.de Sigrid Rische, nachstehend "PARTYTICKETS" abgekürzt, zu Stande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Vermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.


1. Stellung von PARTYTICKETS Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht

1.1. Bezüglich der Vermittlung von Eintrittskarten wird PARTYTICKETS ausschließlich als Vermittler eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem Konzertveranstalter, bzw. sonstigen Veranstalter tätig. Dies gilt nicht, soweit PARTYTICKETS nach den Grundsätzen des § 651a Abs. (2) BGB den Anschein erweckt, eine Gesamtheit von vertraglichen Hauptreiseleistungen als eigene Leistungen zu erbringen.

1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden, soweit wirksam vereinbart, ausschließlich auf Verträge über die Vermittlung von Eintrittskarten, Anwendung. Für Verträge über Reiseleistungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung in Deutschland als Pauschalreisen anzusehen sind, gelten, soweit wirksam vereinbart, die Reisebedingungen von PARTYTICKETS für Pauschalangebote.

1.3. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags durch Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars und der Buchungsbestätigung durch PARTYTICKETS kommt zwischen dem Kunden und PARTYTICKETS der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

1.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von PARTYTICKETS ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

1.5. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Geschäftsbedingungen.


2. Allgemeine Vertragspflichten von PARTYTICKETS, Auskünfte, Hinweise

2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von PARTYTICKETS besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Beschaffung und der Übergabe der Eintrittskarten, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Veranstalter getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.

2.2. Mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrages übernimmt PARTYTICKETS keine Beschaffungsgarantie dafür, dass für den Kunden überhaupt Eintrittskarten für die gewünschte Veranstaltung beschafft werden können, insbesondere auch nicht dafür, dass Eintrittskarten einer bestimmten Art, Kategorie, Preisgruppe oder für einen ganz bestimmten Termin beschafft werden können.

2.3. PARTYTICKETS ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden, insbesondere bezüglich Kategorie, Veranstaltungstermin und Preis der Eintrittskarten, abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es PARTYTICKETS nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. PARTYTICKETS hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder unmöglich macht.

2.4. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet PARTYTICKETS im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.

2.5. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

2.6. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet PARTYTICKETS gemäß § 675 Abs. (2) BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

2.7. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist PARTYTICKETS nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Eintrittskarten zu ermitteln und/oder anzubieten.


3. Inkasso, Zahlungen, Vergütungsansprüche

3.1. PARTYTICKETS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Rahmen des Kunden erteilten Vermittlungsauftrags gegenüber dem Veranstalter mit dem Preis der Eintrittskarte in Vorlage zu treten.

3.2. PARTYTICKETS kann nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 669 BGB) nach Abschluss des Vermittlungsvertrages die Bezahlung des Kartenpreises, sofort zahlungsfällig, vor der Beschaffung und Übergabe der Eintrittskarte vom Kunden verlangen.

3.3. Soweit PARTYTICKETS den Kartenpreis, insbesondere im Rahmen der Reservierung von Kontingenten oder einzelnen Eintrittskarten, an den Veranstalter bereits verauslagt hat, kann die PARTYTICKETS die Bezahlung der Eintrittskarten nach Abschluss des Vermittlungsvertrages, sofort zahlungsfällig, als Aufwendungsersatz gem. § 670 BGB verlangen.

3.4. PARTYTICKETS kann vom Kunden ebenfalls die Bezahlung verauslagter Stornokosten, Gebühren oder sonstiger Zahlungen an den Veranstalter, sofort zahlungsfällig, als Aufwendungsersatz verlangen, soweit für solche Forderungen des Veranstalters eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht oder bestand.

3.5. Einem Aufwendungsersatzanspruch von PARTYTICKETS gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Veranstalter, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von PARTYTICKETS ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder PARTYTICKETS aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

3.6. Selbstständige Vergütungsansprüche von PARTYTICKETS gegenüber dem Kunden, insbesondere von Serviceentgelten, bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche auch durch die Bezugnahme im Online-Buchungsformular auf deutliche lesbare und gut auffindbare Preislisten auf der Internetseite und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis von PARTYTICKETS hierauf in der Buchungsbestätigung getroffen werden kann.


4. Eintrittskarten

4.1. Eine Pflicht zur Aushändigung der Eintrittskarten durch PARTYTICKETS besteht erst nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden, insbesondere sämtlicher Aufwendungen, Gebühren und Serviceentgelte, die nach den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen PARTYTICKETS gegenüber dem Kunden beanspruchen kann.

4.2. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind die Eintrittskarten nicht zu einem bestimmten Termin zu übergeben, jedoch im Falle des Versands von PARTYTICKETS rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin zu versenden.

4.3. Das Versendungsrisiko sowie das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Eintrittskarten trägt der Kunde, soweit für einen verspäteten Zugang nicht die Verletzung von Sorgfaltspflichten durch PARTYTICKETS ursächlich oder mitursächlich geworden ist.

4.4. Sowohl den Kunden, wie auch PARTYTICKETS trifft die Pflicht, die Eintrittskarten, die dem Kunden durch PARTYTICKETS ausgehändigt werden, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

4.5. Der Kunde ist verpflichtet, PARTYTICKETS über dem Kunden erkennbare Fehlern, Abweichungen, fehlende Karten oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht schuldhaft nicht nach, so entfällt eine Schadensersatzverpflichtung von PARTYTICKETS bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) ganz oder teilweise. Eine Schadensersatzverpflichtung von PARTYTICKETS entfällt vollständig, wenn die Fehler oder Abweichungen für PARTYTICKETS nicht erkennbar waren.


5. Regelungen zu Eintrittskarten / Tickets

5.1. Alle Ticketarten werden erst nach bestätigtem Zahlungseingang verschickt.

5.2. Teillieferungen sind PARTYTICKETS jederzeit gestattet. Sollten hierdurch höhere Versandkosten anfallen, trägt PARTYTICKETS diese in vollem Umfange.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ticketanzahl seiner Bestellung umgehend nach Erhalt zu prüfen und Fehlmengen PARTYTICKETS sofort anzuzeigen.

5.4. Verweigert der Kunde die Entgegennahme einer Ticketsendung oder holt diese im Falle einer Niederlegung nicht fristgerecht bei der Ausgabestelle ab, berührt dies seine Vergütungspflicht gegenüber PARTYTICKETS nicht, stellt keinen Rücktritt des Kunden vom Vertrag dar und berechtigt nicht zum kostenlosen Rücktritt oder zur Verweigerung der Bezahlung des Reisepreises, soweit die Verweigerung oder Nichtabholung nicht durch ein gesetzliches oder vertragliches Leistungsverweigerungsrecht des Kunden begründet ist. Für eine Neustellung kann PARTYTICKETS die anfallenden zusätzlichen Versandkosten geltend machen und zusätzlich eine Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20 € erheben.

5.5. Für sogenannte Barcodez-Tickets gilt:
a) Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass sein E-Mail-Account genügend freien Speicher zur Zustellung aufweist.
b) Der Kunde verpflichtet sich, im Falle einer Nichtzustellung zuerst seinen eventuell eingerichteten E-Mail-Spamordner auf den Eingang der Barcodez-Tickets-E-Mail zu kontrollieren. Wenn ein Eingang dort nicht festzustellen ist, ist der Kunde verpflichtet, PARTYTICKETS unverzüglich telefonisch oder per E-Mail über die Nichtzustellung zu informieren. Unterbleibt dies schuldhaft, berührt dies die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht.
c) Einen Nichterhalt von Barcodez-Tickets muss der Kunde gegenüber PARTYTICKETS spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, so besteht kein Anspruch auf nochmalige Ausstellung.
d) Mit jedem Barcodez-Ticket ist ein einmaliger Einlass zu der gebuchten Veranstaltung zulässig.
e) Der Kunde verpflichtet sich, seine Barcodez-Tickets aufzubewahren und weder die ihm übersandte Barcodez-E-Mail noch das Barcodez-Ticket selbst Dritten zugänglich zu machen, zu kopieren oder sonst wie zu vervielfältigen. Ein bereits benutztes bzw. entwertetes Barcodez-Ticket kann niemals zum zweiten Mal benutzt werden.


6. Widerruf und Rücktritt, bzw. Rückgabe von Eintrittskarten

6.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB) ein Widerrufsrecht bezüglich des von PARTYTICKETS vermittelten Vertrages mit dem Veranstalter für den Kunden nicht besteht.

6.2. Ebenso besteht nach dem gesetzlichen Bestimmungen und den Geschäftsbedingungen der Veranstalter regelmäßig kein Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag mit dem Veranstalter, insbesondere kein kostenloses Rücktrittsrecht.

6.3. PARTYTICKETS wird sich im Falle des Wunsches des Kunden zur Rückgabe der Karten, bzw. zu entsprechenden Rückabwicklung des Vertrages mit dem Veranstalter entweder gegenüber dem Veranstalter um eine entsprechende Rückabwicklung, bzw. Rückgabe bemühen oder um eine anderweitige Verwendung der Eintrittskarte durch Vermittlung an einen anderen Kunden. Eine entsprechende Verpflichtung von PARTYTICKETS besteht jedoch nicht. PARTYTICKETS ist berechtigt, für solche Bemühungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen ein Serviceentgelt zu berechnen.

6.4. PARTYTICKETS kann im Falle der Rückabwicklung des Vertrages mit dem Veranstalter, bzw. Rückgabe der Eintrittskarten vom Kunden den Betrag verlangen, welcher der Provision oder Marge von PARTYTICKETS im Falle der Durchführung des Vertrages mit dem Veranstalter entsprochen hätte.
6.5. Jedwede Bemühungen von PARTYTICKETS zur anderweitigen Verwendung der Eintrittskarten oder zur Aufnahme von Bemühungen über die Rückabwicklung mit dem Veranstalter setzen eine Rückgabe der ausgehändigten Eintrittskarten durch den Kunden an PARTYTICKETS voraus.


7. Pflichten von PARTYTICKETS bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Veranstalter

7.1. Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Veranstalter beschränkt sich die Verpflichtung von PARTYTICKETS auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Name und Adressen des Veranstalters.

7.2. Eine Verpflichtung von PARTYTICKETS zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen des Kunden besteht nicht. Übernimmt PARTYTICKETS die Weiterleitung fristwahrender oder sonstiger Anspruchsschreiben des Kunden, haftet sie für den rechzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihr selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

7.3. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Veranstalter besteht gleichfalls keine Pflicht von PARTYTICKETS zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.


8. Haftung von PARTYTICKETS

8.1 PARTYTICKETS übernimmt als Vermittler keinerlei Gewährleistung und Haftung für die tatsächliche Durchführung, den Zeitpunkt, den Ablauf, die Dauer, den Umfang oder jedwede sonstigen Umstände der Veranstaltung. Dies gilt auch bei Absagen, Leistungsänderungen und Leistungsbeschränkungen, die seitens des Veranstalters unter Verletzung entsprechender vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen vorgenommen werden. PARTYTICKETS haftet ebenfalls in keinem Fall für Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit der Veranstaltung.
8.2 Die Bestimmungen in Ziff. 9.1 gelten nicht, soweit für das Entstehen von Ansprüchen des Kunden, insbesondere für den Eintritt eines Personen- und/oder Sachschadens, die schuldhafte Verletzung von Sorgfaltspflichten als Vermittler und Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung ursächlich oder mitursächlich geworden ist.


9. Verjährung

9.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von PARTYTICKETS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PARTYTICKETS beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PARTYTICKETS oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PARTYTICKETS beruhen.

9.2. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.

9.3. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen PARTYTICKETS begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

9.4. Schweben zwischen dem Kunden und PARTYTICKETS Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründen den Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder PARTYTICKETS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PARTYTICKETS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.2. Der Kunde kann PARTYTICKETS nur an deren Sitz verklagen.

10.3. Für Klagen von PARTYTICKETS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von PARTYTICKETS vereinbart.

10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und PARTYTICKETS anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.



© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2010

Stand der Bearbeitung: 15. Januar 2011




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